1,3 Mio. Schaden: Prozess gegen Buchhalterin vertagt

Die Buchhalterin bekannte sich am Mittwoch nicht schuldig. Sie habe das Geld im Auftrag ihres Chefs – eines Unternehmers – auf ihre privaten Konten überwiesen, um es daraufhin wieder in Bar zurückzugeben, erklärte die Oberösterreicherin vor Gericht.

Damit wollte ihr Chef, der im Vorjahr Insolvenz anmeldete, die Banken täuschen, sagte der Verteidiger der Angeklagten Kurt Jelinek. Für ihre Hilfe, habe sich die Angeklagte mehr als 80.000 Euro der Überweisungen behalten dürfen, so der Verteidiger.

Verteidiger: Angeklagte ist im Zweifel freizusprechen

„Meine Mandantin hat ausschließlich auf Anweisung gehandelt. Es ist auch so, dass die Buchungen so sind, dass sie einem jeden auffallen müssten und auch auffallen. Es kann daher gar nicht ohne die Mitwirkung ihres Chefs gewesen sein. Aus meiner Sicht ist meine Mandantin von den gegen sie erhobenen Vorwürfen zumindest nach dem Grundsatz, im Zweifel für die Angeklagte, freizusprechen.“

Die Angeklagte ist unbescholten und spricht nun davon, die Überweisungen seien ein Fehler gewesen. Die mehr als 80.000 Euro, die sie auf Geheiß ihres Chefs behalten haben soll, will sie zurückzahlen. Sie habe nie die Absicht gehabt, sich zu bereichern und nur auf Anordnung gehandelt, betonte die Oberösterreicherin.

Unternehmer weist Vorwürfe zurück

Der Unternehmer bestritt die Vorwürfe der Angeklagten am Mittwoch. Er habe sie nicht zu den Überweisungen überredet, im Gegenteil, ihm sei dadurch großer Schaden entstanden, als Einzelunternehmer hafte er zudem mit seinem Privatvermögen. Als er von den vielen Überweisungen erfahren habe, sei er vollkommen aufgelöst gewesen, er vermute, dass die Angeklagte mit dem Geld ihren und den ihrer Familie aufwändigen Lebensstil finanziert habe. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

 

red, salzburg.ORF.at

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