15 Monate bedingte Haft wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: So lautete am Dienstag am Landesgericht Salzburg das bereits rechtskräftige Urteil eines Geschworenensenats (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Hofer) über einen 30-jährigen Österreicher.
Der wegen Geldfälscherei vorbestrafte, reumütig geständige Angeklagte (Verteidiger: Kurt Jelinek) hatte demnach über den Messengerdienst WhatsApp insgesamt 20 Nachrichten bzw. Videos versandt, in denen Hitler glorifiziert, die Nazi-Gräuel verharmlost oder die Ziele des Nationalsozialismus positiv dargestellt werden.