Er ist bisher völlig unbescholten, der 56-jährige Arbeiter aus dem Lungau, der Mittwoch am Landesgericht vor einem Schöffensenat auf dem Angeklagtensessel nehmen muss. Und zwar wegen einer Bluttat, die für einen 38-jährigen Freund von ihm beinahe tödlich geendet hatte. Konkret wirft Staatsanwältin Carina Wallner dem 56-Jährigen vor, er habe am 2. Dezember 2023 bei ihm zu Hause im Oberlungau in einem Holzschuppen nach erheblichem Konsum von Bier und Honigwein im Streit auf den 38-Jährigen eingestochen: "Das Opfer erlitt eine stark blutende Wunde am Hals. Unmittelbar nach der Tat hat der Angeklagte dann selbst seine Hand auf die Wunde gedrückt, um die Blutung zu stillen. Zudem hat er die Rettungskräfte alarmiert und bis zu deren Eintreffen weiter Erste Hilfe geleistet", so die Staatsanwältin. Nicht zuletzt wegen dieses Nachtatverhaltens lautete die Anklage der Staatsanwältin nicht auf versuchten Mord, sondern auf absichtliche schwere Körperverletzung.
Angeklagter wie Opfer waren schwer betrunken - kaum bis keine Erinnerung an Tatgeschehen
Der Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Kurt Jelinek, betont vor Gericht, "dass ihm furchtbar leid tut, was damals passierte". Sowohl er wie auch das Opfer seien damals schwer betrunken gewesen: "Ich weiß einfach nicht, was damals genau abgelaufen ist." Verteidiger Jelinek betonte, "dass gar nicht klar ist, ob das Opfer eine Stich- oder eine Schnittverletzung erlitten hat. Vonseiten der Ermittler des Landeskriminalamts und vom Krankenhaus wurden keine Fotos von der Verletzung angefertigt."
Tatsächlich hatte der Angeklagte zur Tatzeit knapp 2,3 Promille Alkohol im Blut - das Opfer sogar rund drei Promille. Auch das Opfer (vertreten von Rechtsanwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring) kann gegenüber der Vorsitzenden Richterin Martina Kocher keine Angaben zum unmittelbaren Tatgeschehen machen: "Wir sind in seinem Schuppen zusammengesessen und haben getrunken. Und geredet. Ich weiß nur noch, dass er (der Angeklagte, Anm.) einmal etwas zornig geworden ist. Dass er einen Käse geholt hat. Und dass er vor mir stand. Ob er ein Messer hatte, kann ich nicht sagen."