Bewährungsstrafe - Zahnarzt: In Corona-Quarantäne Patienten behandelt
Der angeklagte Zahnarzt (48) sagt nichts. Von einer Verantwortungsübernahme spricht sein Anwalt. Angeklagt ist er wegen der Gefährdung anderer durch übertragbare Krankheiten, weil er Anfang März nach einem positiven Test einen Patienten behandelte, und am nächsten Tag trotz Quarantäne in die Praxis ging.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt nicht nur Gefährdung, sondern auch Körperverletzung vor: Weil jener Patient, den er nach einem positiven Test behandelte, und auch eine Assistentin des Zahnarztkollegen Tage später positiv waren. „Er hat falsch agiert“, betont Verteidiger Kurt Jelinek. Der Angeklagte, der in Bad Hofgastein (Sbg.) ordiniert und seither keine Zähne mehr gezogen hat, schweigt. Deshalb hört sich Richter Peter Egger etliche Zeugen an: Vom Geschäftsführer, der den Mediziner ermahnte, das Haus zu verlassen. Einem Doktor, der auf „heftiges Drängen hin“ sich überreden ließ, einen zweiten Schnelltest zu machen.
„Ein Arzt müsste es besser wissen“ - Bis hin zum Patienten: „Meine ganze Familie hat dann Corona bekommen.“ Gerade ein Arzt „müsste es besser wissen“, meint Egger und spricht sechs Monate bedingte Haft aus. Nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Berufung anmeldet. Übrigens: Eine mögliche Körperverletzung erkannte das Gericht nicht.
Kronen Zeitung