Der Prozess geht unter enormem Medieninteresse über die Bühne. Am Donnerstag steht ein 37-Jähriger vor dem Landesgericht Innsbruck, der wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft ihm vor, bei einer Besteigung des Großglockners – des höchsten Berges in Österreich – "seine Freundin schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes zurückgelassen" zu haben. "Die Frau ist erfroren", hielten die Ermittler in einer Pressemitteilung fest.
Der Vorfall vom 19. Jänner 2025 sorgte für Interesse über die Bundesgrenzen hinaus, insbesondere unter Bergsteigerinnen und Bergsteigern. Das dürfte auch daran liegen, dass die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft, "verantwortlicher Führer der Tour" gewesen zu sein – und somit für seine, laut den Ermittlern, am Berg unerfahrene Freundin verantwortlich gewesen zu sein. Der Mann habe unter anderem keine ausreichende Notausrüstung mitgeführt, sei für die Bergrettung nicht mehr erreichbar gewesen und habe "es unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen".
Der Verteidiger des Mannes hielt vor Gericht fest, sein Mandant sei "kein ausgebildeter Bergführer". Vonseiten des Verteidigers gab es im Vorfeld außerdem Kritik an der Bergrettung: Die Rettungskette sei "spät in Gang gesetzt" worden.
Ein Polizist, der noch in der Nacht des Unglücks im Einsatz war, hatte den Angeklagten um 0.35 Uhr angerufen – da war bereits ein Hubschrauber zur Erkundung aufgestiegen gewesen. Auf die Frage, warum auf die Lichter des Helikopters nicht reagiert worden sei, habe der Angeklagte geantwortet: "Der Angeklagte habe am Telefon gesagt: "Wir brauchen heroben nichts vom Hubschrauber, es ist alles in Ordnung", sagte der Beamte aus. "Das war definitiv kein Notruf."
Bei der Befragung eines Polizisten entspannte sich dann am Abend eine Debatte darüber, ob der Angeklagte bei der ersten Befragung schon formell als Beschuldigter vernommen und über seine Rechte belehrt wurde. Das ist wohl nicht passiert, aber zentral: Denn Beschuldigte haben besondere Rechte. Er galt wohl mit der Todesfeststellung als Beschuldigter.
Ganz still wurde es im Gerichtssaal bei der Befragung der Ex-Freundin des Angeklagten. Auch sie hat mit ihrem damaligen Freund den Großglockner bestiegen. "Mitten in der Nacht" sei sie dann aber alleine gewesen, im Dunkeln, und habe "geplärrt". Der Angeklagte habe sie alleingelassen.
Um 22.30 verkündete der Vorsitzende dann das Urteil: Ein Schuldspruch. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. (Maximilian Werner aus Innsbruck, Sebastian Fellner, 19.2.2026)
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DER STANDARD, AUSTRIA
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