Der Tod lauerte im Bachbett


Der Tod lauerte im Bachbett


Fin Fall, wie er tragischer kaum sein kann: Drei Freundinnen, alle 18 Jahre alt, waren in der Nacht des 12. Mai 2012 gemeinsam im Auto unterwegs. Zwei der jungen Frauen hatten soeben erst die Ma- turamühen hinter sich gebracht. Am Steuer saß die Inhaberin eines brobeführerscheins. Sie hatte ihn Berade einmal acht Monate.
Im Gemeindegebiet von Nuß- Clorf, wo 70 km/h Geschwindigkeit Erlaubt sind, war die Lenkerin mit 90 bis 98 km/h unterwegs. Das Verhängnis lauerte auf nasser Straße in einer Rechtskurve: Das Auto geriet auf die Gegenfahr bahn, von dort in die Wiese, prall- gegen eine Schutzplanke zum Oi chtenbach und stürzte mit dem Fahrzeugdach nach unten in das 1,80 Meter tiefe Gewässer. Die Stelle, an der das Auto versank, befindet sich zwischen zwei Wehranlagen, das Wasser ist auf- gestaaut. Zwei Jahre vorher war ein anderer Unfalllenker an dersel- ben Stelle in den Bach gestürzt -
sein Wagen kam aber auf den Rä- dern zu stehen, der Lenker kam mit nassen Füßen davon.
Der Unfall der drei jungen. Frauen endete dagegen tragisch: Zwar konnte sich die Lenkerin be- freien, doch ihre beiden Freun- dinnen blieben bis zur Bergung durch Feuerwehr und Polizei im Wagen eingeschlossen. Die Re- animation kam für beide zu spät, beide starben.
Am Montag verurteilte der Oberndorfer Bezirksrichter Tho- mas Prammer die schuldige Len- kerin wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig. Als unfall- kausal wurde lediglich die Ge- schwindigkeitsüberschreitung an- genommen. Den Eltern der bei- den zu Tode gekommenen Bei- fahrerinnen wurden jeweils 5000 Euro Trauerschmerzensgeld zuer- kannt. Die Angeklagte (Verteidi- ger RA Kurt Jelinek) betonte, wie unendlich leid ihr der furchtbare Verlauf dieses Geschehens tue.

Krone.at

Bild: Unsplash

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