Die Verteidiger betonten, dass keine Munition in den Waffen war. Der Richter machte ein Diversionsangebot mit Geldbuße
Nach einer Waffenübung in Vorchdorf mussten sich zunächst zwölf unbescholtene Männer und eine Frau am Donnerstag wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor dem Landesgericht Wels verantworten. Die Gruppe hatte am 11. Oktober 2025 auf einem Bauernhof eines ehemaligen FPÖ-Gemeindepolitikers Zielübungen mit halbautomatischen Waffen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Daraufhin kam zu einem Großeinsatz von Polizei und Cobra. Den Angeklagten drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Der Staatsanwalt warf den Teilnehmern vor, fahrlässig und unbefugt halbautomatische Waffen "außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte", nämlich auf dem Areal des Bauernhofs und somit ohne Einfriedung, geführt zu haben. Sämtliche Teilnehmer hätten nur über Waffenbesitzkarten verfügt. Ein Bundesheeroffizier wurde als Bestimmungstäter gesehen. Denn er soll zur Waffenübung im Rahmen einer "Ausbildung zum Marksman", also zum Scharfschützen, aufgerufen haben.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter: Er war kurz im Kabinett des früheren Verteidigungsministers und heutigen Landeshauptmanns der Steiermark, Mario Kunasek (FPÖ), tätig. 2018 wurde der Mann vorläufig suspendiert, weil er eine rassistische Rede vor dem Kameradschaftsbund Oberösterreich in Braunau gehalten hatte. Das Verfahren wegen Verhetzung wurde jedoch eingestellt. Auch in der Causa Waffenübung leitete das Verteidigungsministerium ein internes Disziplinarverfahren ein. Dieses könne erst nach Ende des Strafverfahrens abgeschlossen werden.
Keine Munition in Waffen
Zu Beginn der Verhandlung schied Richter Christian Ureutz einen weiteren Angeklagten aus dem Verfahren aus, weil er sich in keinem verhandlungsfähigen Zustand befand. Dann wurden die Personalien der übrigen zwölf Angeklagten aus Salzburg, Niederösterreich und Vorarlberg im Alter zwischen 35 und 61 Jahren durchgegangen.
Sieben Angeklagte werden vom Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek verteidigt. Er sprach von einem mehr als ungewöhnlichen Fall: "Es sitzen hier lauter unbescholtene ehrbare Bürger, die ihre Waffenkenntnisse verbessern wollten." Es sei klar gewesen, dass an diesem Tag kein Schuss fallen würde, da keine Waffe Munition hatte. Er warf der Polizei bei dem Einsatz "blankes Chaos" vor. Sie hätten alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Der Oberst sei wie auf einem Video erkenntlich langsamen Schrittes zur Polizei gegangen und wollte mit ihnen reden. Der Polizist hätte ihn zu Boden gerungen und nicht mit ihm geredet.
Alle vier Verteidiger sahen die Einfriedung als ausreichend an. Rund um das Grundstück habe es Böschungen und mannshohe Maisfelder gegeben. Der Verteidiger des Bundesheeroffiziers, Rechtsanwalt Andreas Schöppl, der auch Klubobmann der FPÖ Salzburg ist, betonte, dass sein Mandant ein Spezialist des Waffenwesens ist und auch zum Führen von militärischen Waffen im zivilen Gelände berechtigt sei. Er habe das Gelände auch weit über die Erfordernisse des Waffengesetzes hinaus gesichert, indem er die Einfriedung durch Absperrposten verstärkt habe, damit keine Unbefugten Zutritt hätten.
Zielübungen am Bauernhof
Bei dem Einsatz am Bauernhof fanden 98 Beamtinnen und Beamten rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung war vor Ort, Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hatten "keine Ergebnisse" gebracht. Gegen neun weitere Teilnehmer der Übung waren die Ermittlungen wegen Vergehens nach dem Waffengesetz von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Nach den Ausführungen der Verteidiger fasste sich Richter Ureutz kurz: "Was ich bisher gelesen, gehört und mir angesehen habe, sehe ich die Einfriedung der Liegenschaft nicht gegeben." Es gehe aber nur um einen Zeitraum von wenigen Minuten, in dem die Übung stattgefunden habe. Der Schuldgehalt sei daher niedrig anzusetzen. Für ihn bestehe daher die Möglichkeit zur Diversion mit einer Geldbuße von jeweils 35 Tagessätzen und einem Pauschalkostenbeitrag von bis zu 250 Euro, wenn die Angeklagten die Verantwortung übernehmen. Die Tagessätze richten sich nach dem jeweiligen Einkommen der Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft stimmte der Diversion bei Verantwortungsübernahme zu. Die Angeklagten haben alle die Verantwortung übernommen und eine Diversion erhalten. Die Geldstrafen reichen von 200 Euro bis 2450 Euro.
Der Standard
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