Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitag mitteilte, sei nach den Ermittlungsergebnissen davon auszugehen, dass der Schütze nicht in Notwehr handelte. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Beschuldigter beruft sich auf Notwehr
Der Angeklagte ist gerichtlich unbescholten und befindet sich seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-Jährige war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen.
Der 66-jährige Bewohner sagte später zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe.
Aus neun Metern Entfernung von hinten erschossen
Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war. Der Mann wurde aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen. Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte im Herbst in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine „irrtümliche Annahme einer Notwehr“, so der Advokat.
Die Festnahme des 66-Jährigen im Herbst wurde übrigens wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann habe trotz der laufenden Ermittlungen und ein gegen ihn verhängtes vorläufiges Waffenverbot versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.
Komplizin des erschossenen Einbrechers schon verurteilt
Die am Tatort gefasste 30-jährige Komplizin des getöteten Einbrechers wurde im Dezember am Landesgericht Salzburg zu einer Strafe von 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt, verurteilt. Sie dürfte im Sommer 2025 ihrem neuen Partner nach Salzburg gefolgt sein und gemeinsam mit ihm zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.
red, salzburg.ORF.at
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