Mehrere Vorwürfe gegen die Pensionistin listet die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag auf: Einmal, vermutlich im Sommer 2024, soll sie ihre Enkeltochter, die gerade am Wohnhaus vorbeiging, vom vierten Stock aus schreiend mit dem Tod bedroht haben: „I bring di um, wenn‘st vorbeigehst.“ Und im Februar 2025 soll sie bei einem Spielplatz ihren Hund auf die Enkeltochter und deren Kinder gehetzt haben – mit dem Wort „Fass“. Und ein weiteres Mal soll sie beim Radfahren den achtjährigen Sohn der Enkeltochter zum Ausweichen genötigt haben: mit den wenig schmeichelhaften Worten „Geh weg, du Ratte“.
Uroma wehrt sich: „Alles erfunden“
„Nein, eine solche Anschuldigung ist ungeheuerlich“, wehrt sich die Dame beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht und betont, „niemals“ solche Worte benutzt zu haben. „Ich habe in zehn Jahren kein Wort mit der Familie gesprochen. Das ist ja alles erfunden.“ Und ihr Hund kenne auch nur drei Kommandos: Sitz, Platz und Aus. Kein Fass. Warum die Enkelin das behauptet, sei ihr „unerklärlich“. Verteidiger Kurt Jelinek fordert einen Freispruch: „Meine Mandantin ist sehr gläubig, sie will in den Himmel und will deshalb auch nicht schuldig gesprochen werden.“
Ausländerfeindlichkeit als Grund?
Für die Enkeltochter und junge Mutter, die als Zeugin aussagte, gibt es schon seit zehn Jahren Probleme mit der 80-Jährigen: „Seit ich mit meinem Mann zusammen bin. Ich vermute, weil er Türke ist. Sie beschimpft uns oft als Türkengfrasta“. Der Sohn habe schon Angst, sie sage ohnehin schon nichts mehr: „Ich sitze wegen der Kinder da. Sie beschimpft direkt die Kinder. Und die Polizei meinte, sie können nichts tun.“
Die angeklagte Uroma und die Familie der Enkeltochter wohnen in Salzburg nur zwei Häuser auseinander, man sehe sich deshalb öfters. Bei jeder Begegnung gäbe es Eskalation, so die Zeugin. Als der Richter sie auf die genaue Wortwahl hinsichtlich der Drohungen anspricht, muss sie ihre Aussage revidieren: Von einem „Fass“ habe sie nicht gesprochen. Und Angst habe sie vor dem Hund eigentlich auch nicht. Der Verteidiger meint, sie habe es dramatischer dargestellt und betonte: „Zweifel muss man haben.“
Der Richter verkündet einen nicht rechtskräftigen Freispruch, betont aber auch: „Das war keine leichte Entscheidung.“ Er habe keine Zweifel am „problematischen Verhalten“ der 80-Jährigen, jedoch an den konkreten Situationen aufgrund der „inkonsistenten Angaben“ der Zeugin.
Krone.at
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