Staatsanwalt Francesco Obermayr sprach am Donnerstag im Schöffenprozess gegen die Angeklagte von 787.400 Euro an Umsatzsteuer und Einkommenssteuer, die diese durch ihre Malversationen der Finanz vorsätzlich vorenthalten habe. "Die Angeklagte führte ab 2013 ein Floristikfachgeschäft. Haupttätigkeit war die Gestaltung von ...
Eine - inzwischen ehemalige - Inhaberin eines Salzburger Floristikfachgeschäfts erhielt am Donnerstag am Landesgericht wegen Abgabenbetrugs und Abgabenhinterziehung 20 Monate bedingte Haft. Die reumütig geständige (damalige) Unternehmerin hatte neun Jahre lang unter Verwendung bzw. Vorlage von Scheinrechnungen ungerechtfertigte Vorsteuerbeträge geltend gemacht, falsche Umsatzsteuererklärungen abgegeben oder gar keine Steuererklärungen eingereicht.
sn