Lungauer wegen Messerattacke auf seinen Freund bei Zechgelage nun angeklagt

Weil er am 2. Dezember 2023 einem 37-jährigen Freund nach erheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum im Streit mit einem Küchenmesser in den Halsbereich gestochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun einen 55-jährigen Lungauer angeklagt. Das Opfer erlitt damals eine mehrere Zentimeter lange, relativ tiefe Wunde - die Verletzung war mit Lebensgefahr verbunden. Die Anklage lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung. Strafrahmen: ein Jahr bis zehn Jahre Haft.

Fest steht, dass der unbescholtene Angeklagte (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) am Tattag bei ihm zu Hause im Oberlungau mit dem späteren Opfer reichlich Alkohol trank. Fest steht auch, dass das Opfer durch die Messerverletzung am Hals eine massive Blutung erlitt und dass der nun Angeklagte die Rettungskräfte anrief. Und dann bis zu deren Eintreffen dem Opfer Erste Hilfe leistete, indem er seine Hand auf die blutende Wunde gedrückt hatte.

Zur Tatzeit hatte das Opfer knapp drei Promille und der Angeklagte knapp 2,3 Promille.

sn

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