Der Mann hatte zugegeben, seiner Gattin und sich selbst im vergangenen August eine tödliche Dosis Schlafmittel verabreicht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem 86-jährigen Salzburger wurde am Dienstag vom Gericht eine außerordentliche Strafmilderung zuerkannt. Er war wegen versuchten Mordes angeklagt gewesen, drei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil – ausgesetzt zur Bewährung – das am Diestagabend verkündet wurde. Eigentlich würde die Mindeststrafe für dieses Vergehen zehn Jahre betragen – ohne Bewährung. Doch das Gericht sah hier einen Sonderfall.
Geschworene: Angeklagter war in Ausnahmesituation
Das Geschworenengericht sprach von einem außergewöhnlichen Fall: Der 86-jährige Angeklagte habe sich in einer extremen psychischen Ausnahmesituation befunden – nach Jahren der Pflege seiner schwer kranken Frau und der eigenen Krebsdiagnose. Deshalb wird außerordentliche Strafmilderung gewährt. Der Salzburger wurde zwar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen, erhielt statt der vorgesehenen Mindeststrafe von zehn Jahren aber eine stark abgemilderte Strafe.
28 Schlaftabletten in Saft aufgelöst
Mit 28 in Saft aufgelösten Schlaftabletten habe der ebenso schwerkranke Angeklagte vergangenen Auguts versucht, seine demente Ehefrau zu töten, hieß es in der Anklage. „Ich wollte dem Ganzen ein Ende machen und mich und meine Frau erlösen“, sagte der ehemalige Unternehmer am Montag unter Tränen vor Gericht. Seit mehreren Jahren schon pflegte er seine schwer kranke Frau. Sie hat Pflegestufe fünf und ist geistig nicht mehr anwesend. Nachdem er dann selbst an Prostatakrebs erkrankt war und auf der Geriatrie mit anderen Pflegefällen liegen musste, hatte er laut eigenen Angaben den Entschluss gefasst, sein Leben zu beenden. Seine Frau habe er aber nicht alleine zurücklassen wollen.
Ex-Pflegerin hat Schlaftabletten besorgt
Der Angeklagte bat eine ehemalige Pflegerin um ein Mittel, das ihn und seine Ehefrau töten würde. Sie besorgte ihm 28 Schlaftabletten, die er zerstieß und in einen Saft rührte. Seine Frau sollte davon nichts merken. Beide tranken von dem Gemisch und schliefen ein. Am nächsten Tag fand sie eine andere Pflegerin, konnte nur den Mann wecken und setzte die Rettungskette in Gang. Schlussendlich überlebten aber beide.
Auch die frühere Pflegeassistentin und Haushälterin des Ehepaars, die die Tabletten besorgt hatte, wurde am Dienstag verurteilt. Ihr Verteidiger Kurt Jelinek sagte, seine Mandantin habe „kein Motiv, etwas Böses zu tun“. Die Frau sei geständig, ihn unterstützt zu haben, „sie wollte in Würde helfen“. Die Entscheidung habe aber der Erstangeklagte getroffen. Wegen Beihilfe bekam die 59-Jährige viereinhalb Jahre Haft, drei davon bedingt.
Ehepaar wurde getrennt untergebracht
Kurz war der Angeklagte nach der Tat in Untersuchungshaft, wurde aber wieder freigelassen. Mittlerweile ist der 86-Jährige von seiner Frau getrennt in einem Seniorenheim untergebracht. Er habe mit ihr telefoniert und sich entschuldigt und sie sei ihm auch nicht böse gewesen, erzählte der Angeklagte. Er selbst müsse jetzt mit seiner Schuld leben. Ob sich die Eheleute je persönlich wiedersehen dürfen, ist unklar. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, weil die Frau nicht mehr klar bei Verstand gewesen war. Die Frau konnte im Prozess nicht selbst aussagen. Opferanwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring über die Tat: „Aus moralischer Sicht könnte man ein gewisses Verständnis dafür bekommen, aber aus rechtlicher Sicht wurde hier eine rote Linie überschritten. Es gibt ja das Sterbeverfügungsgesetz: Wenn meine Mandantin also sterbewillig gewesen wäre – was sie nicht war – dann hätte sie eine Sterbeverfügung errichten können. Aber über das Leben eines anderen zu bestimmen, das geht einfach nicht.“
Verteidiger: „Es ist ein menschliches Drama“
Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Hofer, betonte die schwierige Lage, in der sich sein Mandant befunden hatte: „Im Grunde genommen ist es als Mord zu sehen, alternativ vielleicht als Totschlag. Wir haben ja bereits vorgebracht, dass er in einem extremen Ausnahmezustand war, in einer psychischen Einengung, die auch die Sachverständige festgestellt hat. Insgesamt bleibt es aber ein menschliches Drama.“
Debatte über Sterbehilfe
Der Prozess stößt erneut eine Debatte um Sterbehilfe an, die seit vier Jahren in Österreich erlaubt ist. Die Hürden, diese in Anspruch zu nehmen, sind jedoch hoch. Geschätzt 100 Personen jährlich bekommen das Mittel, das dafür eingenommen werden muss, offiziell ausgehändigt.
Vor 20 Jahren schlug der Fall eines Salzburger Arztes juristisch hohe Wellen. Der Mann hatte eine Flachgauerin auf deren Verlangen hin mit Spritzen getötet. Er wurde wegen Mordes vor Gericht gestellt, wurde letztendlich aber wegen der wesentlich milderen Tötung auf Verlangen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
red, salzburg.ORF.at
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