Mordversuchs-Anklage nach Streit um Mitgift: Frau verurteilt

Das Gericht verurteilte die 40-jährige Thailänderin am Nachmittag - wie vom Verteidiger gefordert - wegen gefährlicher Drohung zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Der Strafrahmen hätte bis zu einem Jahr gereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder der Verteidiger noch die Staatsanwältin eine Erklärung abgaben. Laut Anklage ging die Frau im Streit mit einem Küchenmesser auf den Salzburger los und schrie: "Ich steche dich ab. Ich will dich tot sehen." Der Mann wurde allerdings nicht verletzt. Die Masseurin beteuerte vehement ihre Unschuld.

Augenzeugen der mutmaßlichen Messerattacke am 11. Juni 2015 in der Wohnung des Pongauers gibt es nicht. Der Ehemann habe die Stichbewegungen in Richtung Kopf und Brustbereich mit dem Unterarm abwehren und sich im Badezimmer einsperren können, zitierte Staatsanwältin Katharina Dirisamer die Angaben des 51-Jährigen. "Dort hat er per Handy seinen Vermieter und dessen Bruder verständigt."

Streit ums Geld

Die beiden Männer seien in die Wohnung gekommen und hätten noch die aggressive Stimmung wahrgenommen. Als der Ehemann dann das Bad verlassen habe, habe ihm die Angeklagte noch zwei Faustschläge ins Gesicht und einen Fußtritt gegen den Unterleib versetzt. Bereits Tage zuvor habe sie auf ihren Mann eingeschlagen, erklärte Dirisamer.

Das Ehepaar, das sich in Thailand kennengelernt und im April 2015 in Bangkok geheiratet hatte, war schon vor dem 11. Juni mehrmals in Streit geraten. Es ging ums Geld. Die Thailänderin hatte als Mitgift 8.000 Euro gefordert, weil sie in ihrer Heimat für ihre Mutter und ihren 20-jährigen Sohn, ein Student, finanziell zu sorgen hatte. Ihr Vater ist bereits verstorben.

Dass der Salzburger angeblich nur 1.500 Euro überwies, dürfte die Frau verärgert haben. "Er war ja mit der Aussteuer einverstanden. Dann sagte er, er hat keine Zeit, das Geld zu überweisen. Er hat sich auch außereheliche Beziehungen gewünscht. Mir wurde ein Nacktfoto von ihm gezeigt. Ich war enttäuscht und habe geweint. Er hat mich auch jeden Tag zum Sex gezwungen und mich immer wieder eingesperrt", übersetzte ein Dolmetscher die Aussage der zierlichen Beschuldigten, die immer wieder in Tränen ausbrach.

"Das Spielzeug hat nicht funktioniert"

Zum Eklat soll es gekommen sein, nachdem der Salzburger seiner Frau für 19. Juli 2015 einen Rückflug nach Thailand gebucht hatte und sie bis dahin bei einer Freundin wohnen wollte. "Er wollte sie los haben. Das Spielzeug hat nicht so funktioniert", meinte Verfahrenshelfer Rechtsanwalt Kurt Jelinek lakonisch. Er bezeichnete die Anklage als überzogen. Der Salzburger habe ihr zudem nur vorgegaukelt, dass er ein Arzt sei. "Tatsächlich ist er Krankenpfleger und wohnt in einer 38 Quadratmeter großen Wohnung", sagte Jelinek.

Die Thailänderin erklärte der vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz, sie habe ihren Mann weder geschlagen noch umbringen wollen. "Er hat die Wohnungstüre verriegelt und beide Schlüssel in seine Tasche gesteckt. Er wollte mir den Schlüssel nicht geben. Er packte mich an den Armen und schüttelte mich. Er wollte auf mich einschlagen. Ich griff nach dem Messer, um mich zu schützen, ich hatte große Angst in dieser Situation." Die Sätze "ich steche dich ab. Ich will dich tot sehen", habe sie nicht gesagt, "ich kann nicht so gut deutsch sprechen".

Der Verteidiger wunderte sich, warum die Staatsanwaltschaft überhaupt eine Mordversuchs-Anklage erhoben hat. In gleich gelagerten Fällen würde so ein Vorfall als gefährliche Drohung gewertet, sagte Jelinek. Der Anwalt gab den Geschworenen zu bedenken, dass nach der Strafprozessordnung im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden sei. "Der Mann ist überhaupt nicht verletzt worden. Auch das spricht für die körperlich weit unterlegenere Frau. Sie ist unbescholten, sie hat nichts getan in ihrem Leben. Ich bin der Meinung, sie gehört heute enthaftet. Da passiert ungeheuerliches Unrecht."


Quelle: APA
Bild: SN

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