Dem in seiner Heimat bereits vielfach vorbestraften Rumänen (Verteidiger: Kurt Jelinek) werden unter anderem Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, vorsätzliche Gemeingefährdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angelastet.
Laut Anklage rammte er damals auf der Flucht mit dem Kleinbus drei Mal ein ihn verfolgendes Polizeiauto; es kam dabei auch zu Schüssen der Polizei, bei denen zwei der Flüchtlinge verletzt wurden. Dem angeklagten, in U-Haft sitzenden Rumänen droht eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Das Schöffenverfahren wird von Richterin Gabriele Glatz geführt.