Das Verbotsgesetz ist ein Verfassungsgesetz und damit absichtlich auch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgenommen, betonte Staatsanwalt Marcus Neher beim Geschworenen-Prozess am Donnerstag im Landesgericht: „Ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus soll damit schon im Keim erstickt werden.“ Daher ist jede Form, jedes Verhalten, bei der die NS-Zeit, deren Ziele oder deren Führungsfiguren positiv dargestellt werden, verboten und unter Strafe gestellt. Da reiche schon ein Emoji, ein „Like“ oder ein einfaches „Daumen hoch“ schon aus, um nach dem Verbotsgesetz bestraft zu werden.
Chats und Holz-Reichsadler
Neher führte ein Beispiel aus der Anklage heraus: Der 80-Jährige habe vor Jahren zum Geburtstag von Adolf Hitler eine Nachricht seines Halbbruders erhalten und darauf geantwortet: „Wir sind schon strammgestanden und haben gratuliert.“ Die Anklage listete insgesamt neun Beiträge mit Propaganda-Inhalten auf. Zudem hatte er dem Halbbruder auch noch einen geschnitzten Parteiadler samt Hakenkreuz zur Restaurierung übergeben.
„Dieser hat dem Vater gehört und ich habe es ins Bücherregal getan“, erklärte der betagte Senior. Im Bücherregal fanden die Beamten aber auch noch was anderes: einschlägige Bücher wie „Mein Kampf“ neben Holocaust-verleugnenden Werken. Der Staatsanwalt erwähnte auch eine den Holocaust verharmlosende Aussage, die der Angeklagte im Polizei-Verhör von sich gab: „Wenn dieser Satz hier im Gerichtssaal fällt, dann wäre der nächste Paragraf im Verbotsgesetz verwirklicht.“
„Ihm war die Dimension des Ganzen nicht ganz klar“, meinte Verteidiger Kurt Jelinek und betonte im Namen seines Mandanten: „Er ist geständig, er bedauert es, er will die Sache abschließen und wieder heim.“ Der 80-Jährige hat dazu auch nicht viel mehr gesagt. Das bereits rechtskräftige Urteil: neun Monate Haft auf Bewährung. Übrigens: Der Halbbruder wurde bereits im Vorjahr nach dem Verbotsgesetz verurteilt.
Krone.at
Bild: Unsplash