18-Jähriger bei Unfall getötet: Teilbedingte Haft für jungen Lungauer Alkolenker

Sieben Monate teilbedingte Haft wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, einen Monat davon unbedingt: So lautete am Dienstag am Landesgericht das bereits rechtskräftige Urteil für einen inzwischen 18-jährigen Burschen, der Ende April 2023 in Tamsweg erheblich betrunken einen Autounfall verschuldet hatte, bei dem einer der mitfahrenden Freunde starb und zwei weitere verletzt wurden.

"Ich möchte mich entschuldigen für das, was da passiert ist. Es tut mir unendlich leid. Ich kann es leider nicht rückgängig machen."

Reuig zeigte sich am Dienstag am Landesgericht ein inzwischen 18-jähriger auf der Anklagebank sitzender Lehrling, der am frühen Morgen des 30. April 2023 in Tamsweg eine Tragödie verursacht hatte. Nach einem feuchtfröhlichen Discobesuch in Mariapfarr war der damals noch 17-Jährige betrunken ins Auto gestiegen - mit im Wagen saßen drei ebenfalls alkoholisierte Freunde bzw. Bekannte von ihm. In Tamsweg kam der Lehrling dann mit dem Pkw der Mutter in der Friedhofsstraße von der Fahrbahn ab. Das Auto prallte mit voller Wucht gegen das Eck der Friedhofsmauer. Schreckliche Folge: Einer seiner drei Mitfahrer - ein 18-jähriger Tamsweger - wurde getötet, die anderen beiden Burschen teils erheblich verletzt.

Angeklagter hatte 1,77 Promille und fuhr fast drei Mal so schnell wie erlaubt

Wie Staatsanwalt Christoph Wancata im Prozess gegenüber Jugendrichterin Verena Wegleiter ausführte, hatte der angeklagte Alkolenker kurz nach dem Unfall noch 1,77 Promille. Und er war damals bei geltendem Tempo 30 in der Friedhofsstraße mit zumindest 82 km/h unterwegs, als der Pkw in der dort langgezogenen, ansteigenden Rechtskurve gegen die Mauer prallte. Der infolge der Kollision getötete 18-Jährige (Hinterbliebenenanwalt: RA Kurt Jelinek) war nicht angegurtet auf der Rückbank gesessen und nach vorne geschleudert worden.

Verurteilter Angeklagter soll seinen Fall gegenüber Fahrschülern schildern

Richterin Verena Wegleiter verurteilte den jungen Lungauer zu sieben Monaten teilbedingter Haft, einen Monate davon sprach sie unbedingt aus. Zudem erteilte sie dem Lehrling (Verteidiger: RA Gerhard Moser) die Weisung, bis Februar 2025 zehn Präventionseinheiten zu absolvieren - etwa bei dem Projekt "Close To". Dies, so die Richterin, "ist ein Projekt, bei dem junge Täter, die alkoholisiert einen sehr schweren Verkehrsunfall verursacht haben, in die Fahrschulen gehen und dort ihren Fall schildern".

Wegleiter betonte zudem, dass der junge Angeklagte bei erfolgreichem Nachweis der Absolvierung der Weisung und bei Wohlverhalten in der Probezeit sich den Gang ins Gefängnis noch ersparen könnte: "Dann ist nämlich eine nachträgliche Strafmilderung möglich", so die Richterin. Drei Familienangehörigen des Getöteten muss der Angeklagte je 3750 Euro an Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

sn

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