"Ich möchte mich entschuldigen für das, was da passiert ist. Es tut mir unendlich leid. Ich kann es leider nicht rückgängig machen."
Angeklagter hatte 1,77 Promille und fuhr fast drei Mal so schnell wie erlaubt
Wie Staatsanwalt Christoph Wancata im Prozess gegenüber Jugendrichterin Verena Wegleiter ausführte, hatte der angeklagte Alkolenker kurz nach dem Unfall noch 1,77 Promille. Und er war damals bei geltendem Tempo 30 in der Friedhofsstraße mit zumindest 82 km/h unterwegs, als der Pkw in der dort langgezogenen, ansteigenden Rechtskurve gegen die Mauer prallte. Der infolge der Kollision getötete 18-Jährige (Hinterbliebenenanwalt: RA Kurt Jelinek) war nicht angegurtet auf der Rückbank gesessen und nach vorne geschleudert worden.
Verurteilter Angeklagter soll seinen Fall gegenüber Fahrschülern schildern
Richterin Verena Wegleiter verurteilte den jungen Lungauer zu sieben Monaten teilbedingter Haft, einen Monate davon sprach sie unbedingt aus. Zudem erteilte sie dem Lehrling (Verteidiger: RA Gerhard Moser) die Weisung, bis Februar 2025 zehn Präventionseinheiten zu absolvieren - etwa bei dem Projekt "Close To". Dies, so die Richterin, "ist ein Projekt, bei dem junge Täter, die alkoholisiert einen sehr schweren Verkehrsunfall verursacht haben, in die Fahrschulen gehen und dort ihren Fall schildern".
Wegleiter betonte zudem, dass der junge Angeklagte bei erfolgreichem Nachweis der Absolvierung der Weisung und bei Wohlverhalten in der Probezeit sich den Gang ins Gefängnis noch ersparen könnte: "Dann ist nämlich eine nachträgliche Strafmilderung möglich", so die Richterin. Drei Familienangehörigen des Getöteten muss der Angeklagte je 3750 Euro an Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.