28-jähriger Bankräuber in Salzburg zu vier Jahren Haft verurteilt

Der in Tirol lebende Hilfsarbeiter hatte am 3. Mai 2017 eine Sparkassenfiliale in Neumarkt am Wallersee überfallen. Dazu kaufte sich der Mann am Tag zuvor eine Schreckschusspistole samt Knallmunition und wechselte in der Bank Geld, um die Filiale auszukundschaften. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am Morgen der Tat maskierte sich der Angeklagte mit Wollhaube und Halstuch und betrat gegen 8.30 Uhr die Bank. Dort richtete er die Pistole gegen eine Angestellte und hielt ihr ein Plastiksackerl hin. "Geld rein", "Die großen Scheine nehmen", "Schnell, sofort", forderte er. Die Frau kam den Befehlen nach, der Täter flüchtete mit insgesamt 17.455 Euro Bargeld als Beute.

Zwei Kolleginnen des Opfers liefen dem Räuber nach und konnten sich Farbe und Kennzeichen des Fluchtwagens notieren. Im Zuge einer Alarmfahndung mit zahlreichen Funkstreifen und einem Polizeihubschrauber wurde das Auto gesichtet und gegen 9.45 Uhr bei der Autobahnabfahrt Salzburg-Nord gestoppt. Die Waffe und die Beute wurden sichergestellt. Verletzt wurde bei dem Überfall und der Festnahme niemand.

Der bisher unbescholtene Angeklagte (Verteidiger: Kurt Jelinek) zeigte sich am Freitag vor Gericht voll geständig. "Es tut mir sehr leid", meinte er. Er habe wegen seines Drogenkonsums und eines geplanten Wohnsitzwechsels Geld gebraucht. "Da bin ich auf die dumme Idee gekommen, einen Banküberfall zu begehen." Er habe auch nicht damit gerechnet, dass er der Frau an der Kassa so einen Schreck versetze.

Der bisher unbescholtene Angeklagte (Verteidiger: Kurt Jelinek) zeigte sich am Freitag vor Gericht voll geständig. "Es tut mir sehr leid", meinte er. Er habe wegen seines Drogenkonsums und eines geplanten Wohnsitzwechsels Geld gebraucht. "Da bin ich auf die dumme Idee gekommen, einen Banküberfall zu begehen." Er habe auch nicht damit gerechnet, dass er der Frau an der Kassa so einen Schreck versetze.

Die 21-jährige Bankmitarbeiterin sagte am Freitag, sie habe den Vorfall "gut verdaut".

In psychologische Behandlung musste sie sich nicht begeben. Stefan Rieder, der Anwalt des Opfers, beschrieb die junge Frau heute als "robuste Persönlichkeit". Ein Entschuldigungsbrief des Angeklagten an ihre Privatadresse habe aber dazu geführt, dass sie wieder mit der Tat konfrontiert wurde. Die Frau erhielt heute vom Gericht ein Schmerzensgeld von 1.150 Euro zugesprochen und wurde mit darüber hinaus gehenden Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der 28-Jährige ist Vollwaise und war in den vergangenen Jahren mehrmals in psychologischer Behandlung. Eigenen Angaben nach griff er ab dem Jahr 2016 vermehrt zu Drogen und konsumierte Cannabis, Kokain, Halluzinogene und Alkohol.

Der Salzburger Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz diagnostizierte beim Täter eine mittelgradige depressive Störung. Er sprach am Freitag von einer herabgesetzten Diskretions- und Dispositionsfähigkeit. Demnach war der Angeklagte psychisch zumindest teilweise so beeinflusst, dass er nicht voll die Fähigkeit hatte, das Unrecht seiner Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Der Strafrahmen für schweren Raub beträgt ein bis 15 Jahre.


Quelle: APA
Bild: freepik.com

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