Amtsmissbrauch - Haftstrafe für Salzburger Kripo-Beamten

 

 

Mehr als ein Dutzend Kriminalbeamte hörten am Donnerstag im Landesgericht Salzburg fassungslos, wie der einst gefeierte Kollege des 16-fachen Amtsmissbrauchs für schuldig erklärt wurde. Der Polizist fälschte erwiesenermaßen Amtsberichte, fingierte Festnahmen und verschleierte Identitäten und soll jetzt dafür ins Gefängnis. Das nicht rechtskräftige Urteil: 24 Monate teilbedingte Haft, acht davon unbedingt.

102.000 Euro an Steuergeld konnte ein Krimineller Ende 2015 einem verdeckten Ermittler bei einem Drogen-Scheingeschäft abluchsen. Dieser Fall war der Anfang vom Ende einer illustren Karriere als Suchtgift-Ermittler. Beim Prozess ein Jahr später gab der nun angeklagte Polizist als Zeuge zu, Berichte gefälscht und Inhalte verschleiert zu haben. Anwalt Kurt Jelinek erstattete Strafanzeige. Fünfeinhalb Jahre später folgte die Anklage, die am Donnerstag um 16.55 Uhr mit einem Schuldspruch endete – wegen 16-fachen Amtsmissbrauchs und zweifacher falscher Beweisaussage. Strafe: 24 Monate teilbedingte Haft, acht davon unbedingte Gefängnisstrafe.

Fassungslosigkeit bei den zuhörenden Polizisten

Richterin Elisabeth Reich sprach von einem „massiven Vertrauensverlust“ und betonte: „Es geht auch darum, andere von solchen Taten abzuhalten. Ich denke für Sie, dass es mit einer Fußfessel klappen sollte.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach den Worten der Richterin herrschte Fassungslosigkeit bei den zuhörenden Polizisten. Fast alle blieben noch sitzen, kopfschüttelnd.

 

Sie haben außerhalb der Rechtsordnung agiert. Wir haben Leute frei sprechen müssen, die mit zehn Kilo Heroin hier bei uns waren.
Die Staatsanwälte aber auch die Richter verlassen sich auf ihre Berichte. Das Ganze ist ein massiver Vertrauensverlust.
Und es ist schwerwiegend, wenn man sich nicht auf die Polizei verlassen kann.
Richterin Elisabeth Reich bei der Urteilsbegründung

 

Dabei hatte sich der nach wie vor als Polizist tätige Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor einem Monat durchaus schuldbewusst gezeigt: „Ich war euphorisch, habe nur gearbeitet und die Sicht verloren. Ich übernehme die Verantwortung.“

Doch die Richterin äußerte Zweifel, ob der Beamte wusste, was er da tat. Staatsanwalt Leopold Bien sprach von „missbrauchtem Vertrauen“. In 17 Drogen-Fällen zwischen 2011 und 2016, wo verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen der Polizei eingesetzt wurden, habe er die Regeln der Polizeiarbeit missachtet: Zufällige Verkehrskontrollen waren beispielsweise geplante Festnahmen und als unbekannte Täter geführte Personen eigentlich von der Exekutive eingesetzte Informanten. All dies, um die als Informanten eingesetzten Verbrecher zu schützen. Die Kehrseite: Es kam zu mehreren Freisprüchen wegen unerlaubter Tatprovokation.

Absprachen als heikler Verhandlungspunkt

Der Polizist selbst räumte dabei ein, Bestimmungen der Polizeiarbeit - beispielsweise die Berichtspflicht - nicht gekannt zu haben. Aber er sagte auch: „Jeder hat gewusst, wie ich gearbeitet habe.“ Absprachen soll es mit den Staatsanwälten gegeben haben, war auch von Verteidiger Bernhard Kettl zu hören. Der wohl heikelste Verhandlungspunkt. Sogar eine Führungsperson der Kripo stellte dies in den Raum. Doch solche Absprachen bestritten Staatsanwälte, die als Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagten: „Das kann ich mir nicht vorstellen“, hieß es am Donnerstag von einer Ex-Anklägerin. Doch für die Kollegen des angeklagten Polizisten sei dies „gängige Praxis“ gewesen. Ein Polizist meinte als Zeuge: „Der Kollege hat alles offen und mit der Staatsanwaltschaft besprochen.“ Ein anderer verneinte mögliche falsche Berichte des Kollegen: „Er hat vorbildhaft gearbeitet, daher ist er ja zum österreichweit besten Kriminalbeamten belobigt worden.“ Und andere reagierten teils trotzig: „Ich sehe jetzt ein Problem, dass man mit Informanten gar nicht mehr zusammenarbeiten darf.“

Gericht verurteilte Salzburger Polizisten wegen 16-fachen Amtsmissbrauchs zu zwei Jahren teilbedingter Haft

Auch nach vier Prozesstagen mit intensiver Befragung des Angeklagten und Anhörung vieler Zeugen stand für den Anklageverfasser, den St. Pöltener Staatsanwalt Leopold Bien, fest: "In einem Rechtsstaat geht es nicht nur darum, allfällige Täter, hier Lieferanten großer Drogenmengen, wegzusperren. Es geht auch darum, dass die Polizei bei ihrer Arbeit rechtsstaatliche Regeln befolgen muss. Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen."

Über ebendiese rechtsstaatlichen Regeln, die gesetzlichen Vorgaben, so Bien am Freitag im Schlussplädoyer, habe sich der Angeklagte, ein langjähriger, vielfach hochgelobter Salzburger Drogenermittler, bei von ihm geleiteten Suchtgiftscheingeschäften serienweise hinweggesetzt. Demnach hatte der seit Längerem dienstversetzte Ex-Drogenfahnder von 2011 bis 2016 zu 17 von ihm geleiteten Amtshandlungen bewusst falsche oder unvollständige Berichte an die Staatsanwaltschaft (StA) Salzburg über deren tatsächlichen Ablauf geschickt. Fast immer ging es um Drogenscheindeals, bei denen dutzende Lieferanten großer Mengen von Kokain, Heroin etc. verhaftet worden waren.

Konkret lastete Bien dem Polizisten, wegen 17-fachen Amtsmissbrauchs und zweifacher falscher Beweisaussage seit 22. März vor einem Salzburger Schöffengericht, an, in seinen späteren Berichten systematisch bei Scheingeschäften eingesetzte Vertrauenspersonen (VP bzw. V-Männer) verschwiegen oder ihre Rolle falsch dargestellt zu haben.

Teils habe er von ihm eingesetzte V-Männer (Kriminelle, die für die Polizei Kontakte zu Suchtgifttätergruppen herstellen) in den Berichten an die StA auch einfach zu unbekannten (Mit-)Tätern gemacht. Oder von V-Männern eingefädelte Scheinankäufe, bei denen die Drogenlieferanten an einen verdeckten Ermittler der Polizei gerieten, einfach als "Suchtgiftaufgriffe" im Rahmen einer - tatsächlich fingierten - Verkehrskontrolle dargestellt. "Das geht nicht, dass in Berichten gelogen wird. In zwei Fällen mussten letztlich Leute aus hochkarätige Tätergruppen freigesprochen werden, weil das Gericht keine Feststellungen mehr treffen konnte, wie die Umstände der Anbahnung der Drogenscheinkäufe tatsächlich waren", so Bien. Der Ankläger bezog sich dabei auf "die Problematik einer unzulässigen Tatprovokation" durch vom Angeklagten eingesetzte und dann verschwiegene oder falsch titulierte V-Männer. Hintergrund: Bis 2016 war es gesetzlich so, dass es sich für einen Drogenanbieter stark strafmildernd auszuwirken hatte, wenn ihn ein V-Mann über Gebühr zur Drogenbeschaffung drängte; seit 2016 hat unzulässige Tatprovokation sogar Straffreiheit für den Anbieter zur Folge.

RA Kurt Jelinek hatte den Ex- Drogenermittler im Herbst 2016 angezeigt. Jelinek hatte Lieferanten von elf Kilo Kokain verteidigt, die dann wegen möglicherweise vorliegender Tatprovokation freigesprochen wurden. Im Prozess übte der Anwalt als Privatbeteiligtenvertreter harte Kritik: "Der Angeklagte hat auf alle Regeln gepfiffen - bei Unfähigkeit und Untätigkeit seiner Vorgesetzten."

Der Polizist selbst war tatsachengeständig. Verteidiger RA Bernhard Kettl sagte, sein Mandant habe nur seine V-Männer schützen wollen und "stets nur das Ziel gehabt, gegen die wirklich große Drogenkriminalität anzukämpfen. Mit Erfolg".

Der Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Elisabeth Reich) sprach den Polizisten am frühen Abend fast anklagekonform wegen16-fachen Amtsmissbrauchs und wegen zweifacher Falschaussage schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre teilbedingte Haft, acht Monate davon unbedingt. Laut der Vorsitzenden Richterin habe der Angeklagte bewusst "außerhalb der Rechtsordnung" agiert. Staatsanwaltschaft und Gericht müssten jedoch auf eine gesetzeskonforme Arbeit der Polizei vertrauen können.

 

Bild: krone.at

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