"Auto als Waffe" - Salzburger Gericht nimmt deutschem Raser den Pkw weg

61-Jähriger, der mit dem Auto teils als Geisterfahrer und teils mit mehr als 200 km/h unterwegs war und andere Verkehrsteilnehmer und Polizisten gefährdete, erhielt 24 Monate Haft (drei Monate unbedingt). Das Salzburger Gericht konfiszierte auch den Wagen des Rasers. Der Vorsitzende Richter Peter Egger: "Wer sein Auto gleichsam als Waffe einsetzt, verliert es."

Eine Verfolgungsjagd über 100 Kilometer hat ein Deutscher der Polizei im Oktober 2019 auf der Tauernautobahn A10 in Salzburg geliefert. Er fuhr dabei zum Teil über 200 km/h. Am Freitag wurde der 61-Jährige zu zwei Jahren Haft - davon drei Monate unbedingt - verurteilt. Außerdem konfiszierte das Gericht sein Auto, weil er dieses als Waffe eingesetzt habe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Mein Mandant bekennt sich zu allen Punkten der Anklage schuldig. Er findet keine Erklärung dafür, weil es auch keine Erklärung gibt. Es wird nicht versuchen, etwas schön zu reden, wo er nichts schön reden kann", betonte Verteidiger Kurt Jelinek gleich in seinem Eröffnungsplädoyer.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf 26. Oktober. Der Deutsche war im Bereich Kuchl auf der Tauernautobahn unter Kokaineinfluss als Geisterfahrer unterwegs. Als ihn die Polizei stoppen wollte, wendete er seinen Audi A3 und raste der Streife davon. "Er missachtete eine Straßensperre der Polizei, die Totalsperre der Autobahn durch die Asfinag, Tunnelsperren, und war teilweise mit über 200 Stundenkilometern unterwegs", so Staatsanwalt Francesco Obermayr. Sämtliche Anhalteversuche der Polizei verhinderte er, indem er immer wieder die Beamten abdrängte. Zwei Polizeiautos sowie der Wagen des Mannes aus dem mittelhessischen Landkreis Gießen wurden schwer beschädigt.

Auch einem künstlich erzeugten Stau an der Mautstelle St. Michael im Lungau entkam er, indem er zwei Schranken durchbrach und durch den Katschbergtunnel nach Kärnten raste. Rote Ampeln oder Baustellenbereiche ignorierte er völlig. Im Bereich Eisentratten schaffte es die Polizei schließlich, den Mann zu stoppen. "Es tut mir leid, was ich da gemacht habe, es tut mir unendlich leid", räumte der bisher unbescholtene Angeklagte heute ein. Er saß seit damals in Untersuchungshaft.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Peter Egger verurteilte den 61-Jährigen wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 24 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, die er in der U-Haft bereits abgesessen hat. "Sie können heute nach Hause gehen", so Egger. "Der Schutzengel ist mitgefahren, dass hier niemand verletzt wurde", so der Richter. Aus generalpräventiven Gründen gebe es aber eine Zusatzstrafe, nämlich die Konfiskation des A3. "Das ist ein Signal an die Öffentlichkeit: Wer sein Auto als Waffe einsetzt, der verliert das Auto", sagte Egger. Außerdem muss er für die Reparatur der Schranken aufkommen. Der Kokainkonsum wird in einem eigenen Strafverfahren abgehandelt.

Da sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt mit dem Urteil einverstanden waren, ist dieses bereits rechtskräftig.

Bild: unsplash.com

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