Bauer wegen Vatermordes 7 Jahre in Knast

Der 53-jährige brachte seinen 83-jährigen Vater um - nach 20 Jahren Streit. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag - nicht als Mord.

Ein wegen Mordes an seinem Vater angeklagter Salzburger Landwirt aus dem Flachgau ist heute, Dienstag, Abend am Landesgericht Salzburg zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Die Geschworenen folgten der Argumentation des Verteidigers und sahen in der Bluttat keinen Mord, sondern entschieden einstimmig auf Totschlag. Der Angeklagte meldete Berufung wegen zu hoher Strafe an, der Staatsanwalt berief wegen Nichtigkeit und Strafe. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der mittlerweile 53-jährige Beschuldigte hatte seinem 83-jährigen Vater nach einem 20 Jahre langen Streit am 29. März 2009 fünf Messerstiche in den Oberkörper versetzt und getötet. Sein Vater habe ihn und seine Familie terrorisiert, schilderte der an Depressionen leidende Mann heute vor Gericht (Vorsitz: Richter Manfred Seiss). Die Tat tue ihm leid, unmittelbar danach habe er sich aber "irgendwie erleichtert" gefühlt, so der Angeklagte. "Ich ging zu meiner Frau und sagte: jetzt seid ihr frei."

Eine Stunde lang las der bisher unbescholtene, dreifache Familienvater dem Gericht seinen Lebenslauf vor und erzählte, wie es zu dieser Tragödie kommen konnte. Auf Wunsch seines Vaters musste er Bauer werden, obwohl er "zu viel Gefühl hatte" und eigentlich Goldschmied werden wollte. Als er 1987 heiratete und den Hof übernahm, begann der offene Konflikt zwischen Vater und Sohn. Seitens des Seniorbauern hagelte es Kritik wegen der Hofführung, er hatte dauernd an der Schwiegertochter etwas auszusetzen, schlug seine Frau und bezeichnete seine Enkeln als faule Fratzen, sagte der 53-Jährige.

Selbstmordversuch
Verzweifelt habe er die Polizei, den Hausarzt und den Pfarrer um Hilfe gebeten. "Doch keiner half mir. Ich hatte ja schon jahrelang Angst vor meinem Vater und keine Freude mehr beim Aufstehen." Ein Selbstmordversuch scheiterte.

In der Nacht zum 29. März sei ihm der Gedanke gekommen, mit seinem Vater ein sachliches Gespräch zu führen. "Damit er zur Vernunft kommt." Um zu zeigen, dass er es ernst meinte, steckte er ein Fleischermesser mit 18 Zentimeter Klingenlänge in seinen Anorak und ging gegen 9.30 Uhr zum "Zuhaus", wo der Vater im Schlafzimmer im Bett lag. Doch auf die Bitte, "Papa, ich will mit dir reden", "fing er an zu schreien, ich soll das Haus nicht mehr betreten. In mir hat sich alles aufgebaut, der Hass und die Verzweiflung. War ich schon dem Wahnsinn nahe?", fragte er in Richtung Vorsitzenden. "Dann stach ich mehrmals auf seinen Oberkörper ein." Er würde jetzt viel darum geben, um es wieder gut zu machen.

Verteidiger Kurt Jelinek bezeichnete den Vater des Angeklagten als Familientyrann. "Alle haben ein schweres Leben mit ihm gehabt." Der Jungbauer habe sich zum Zeitpunkt der Tötung in einer allgemein begreiflichen Gemütserregung befunden, "er war depressiv eingeschränkt". Der Strafrahmen bei Totschlag beträgt fünf bis zehn Jahre Haft.

Bild: unsplash.com

Zurück