Im Großglockner-Prozess hat der Verteidiger des Angeklagten am Donnerstag volle Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat nun vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Dann entscheidet das Oberlandesgericht (OLG), ob es das Urteil bestätigt, abändert oder ganz oder teilweise aufhebt.
Der Angeklagte war Mitte Februar nach dem Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin auf dem Großglockner erstinstanzlich wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt – mehr dazu in Urteil in Großglockner-Prozess liegt vor.
Urteil, Schuldfrage und Höhe der Strafe sind zu prüfen
Kurt Jelinek, der Verteidiger des Angeklagten, legte dagegen Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Das bedeutet, dass das Urteil auf mögliche rechtliche oder Verfahrensfehler, die Schuldfrage und die Höhe der verhängten Strafe hin überprüft werden soll.
Das OLG ist als nächste Instanz am Zug und kann das Urteil bestätigen, abändern oder ganz oder teilweise aufheben.