Coronavirus: Salzburger Häftling per Videokonferenz verurteilt

Der Angeklagte befand sich in der Justizanstalt, die Richterin, Staatsanwältin und der Verteidiger im Verhandlungssaal am Landesgericht. Der 24-Jährige erhielt 15 Monate teilbedingte Haft wegen Gewaltdelikten gegen seine Partnerin.

Richterin Anna-Sophia Geisselhofer hat sich für die Durchführung des Prozesses per Videokonferenz entschieden – und ein Urteil gefällt.

Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus vorsorglich zu vermeiden, ist am Donnerstag ein Strafprozess in Salzburg gegen einen 24-Jährigen per Videokonferenz abgehalten worden. Der Häftling befand sich in der Justizanstalt, während die Richterin, die Staatsanwältin und der Verteidiger im Verhandlungssaal des Landesgerichtes saßen. Der Mann wurde wegen Gewaltdelikten gegen seine Partnerin verurteilt.

Seit einer Verordnung des Justizministeriums vom 16. März ist eine Durchführung von derartigen Videokonferenzen in Strafsachen möglich. Richterin Anna-Sophia Geisselhofer hat sich heute für diese Maßnahme entschieden. Verteidiger Kurt Jelinek zeigte sich damit einverstanden. "In der jetzigen, besonderen Situation ist das absolut sinnvoll", sagte er im Gespräch mit der APA.

An der Eingangsschleuse am Landesgericht wurde bei dem Salzburger Anwalt als Vorsichtsmaßnahme seine Körpertemperatur gemessen. Er hatte kein Fieber und durfte passieren. Der Verteidiger vertritt derzeit 20 Häftlinge.

Der bisher unbescholtene Angeklagte ist seit 16. Februar in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft. Er hat sich heute zu den Vorwürfen der Körperverletzung, gefährlichen Drohung, schweren Nötigung und Freiheitsentziehung geständig gezeigt.

Konkret soll der Salzburger seine Lebensgefährtin im Februar mit beiden Händen gewürgt und sie durch die Wohnung geschleudert haben. Sie erlitt Rötungen und Hämatome. Zudem soll er ihr angedroht haben, "heute wirst du sterben", und ihr ein Messer vor das Gesicht gehalten und dabei gedroht haben, falls sie die Polizei rufe, werde er ihr "mitten ins Herz" stechen.

Bereits im Herbst 2019 soll der Beschuldigte seine Lebensgefährtin in einem Zimmer eingesperrt und dadurch zumindest kurzfristig ihre persönliche Freiheit entzogen haben, wie Gerichtssprecher Peter Egger informierte.

Von der verhängten Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Monaten hat die Richterin 14 Monate auf Bewährung nachgesehen. Damit beträgt der unbedingte Haftanteil einen Monat. Der Salzburger muss an das Opfer 1000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Die Richterin ordnete eine Bewährungshilfe an, der Mann muss auch seine verordnete Medikation fortsetzen. "Das Urteil ist rechtskräftig", erklärte der Gerichtssprecher.

Bild: freepik.com

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