Einbrecher erschossen: Hausbewohner freigesprochen
Im Prozess um einen erschossenen Einbrecher in Salzburg-Gnigl ist der angeklagte 66-jährige Salzburger am Montag vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Er tötete im Juli vergangenen Jahres den Einbrecher mit einem Schuss in den Hinterkopf.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Mord vor. Der Angeklagte sprach beim Prozessauftakt am Freitag vor Gericht hingegen von Notwehr. Er habe geglaubt, der Ungar wolle ihn mit einem Messer angreifen. Der Geschworenenprozess wurde am Montag fortgesetzt, dabei wurde stundenlang beraten. Schließlich sprachen die Laienrichter den 66-Jährigen einstimmig vom Vorwurf des Mordes frei.
Der Verteidiger des Angeklagten, Kurt Jelinek, hatte mit Notwehr in einer Ausnahmesituation argumentiert – der Hausbewohner sei vom Einbrecher mit einem Messer attackiert worden. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten auch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Todesfolge im Zweifel frei und folgten damit der Notwehrargumentation der Verteidigung. „Der Mord ist mit acht zu null verneint worden, also keine Stimme für Mord. Bei der absichtlich schweren Körperverletzung ist es vier zu vier ausgegangen, das zählt zugunsten des Angeklagten“, sagte Verteidiger Jelinek.
Keine Spuren auf Messer gefunden
Laut den Ermittlungsergebnissen konnten an dem sichergestellten Messer allerdings keine Spuren des Einbrechers und späteren Opfers gefunden werden. Der 66-Jährige betonte, er habe den Mann nicht tödlich verletzen wollen. Der Angeklagte war gerichtlich bisher unbescholten. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-jährige Einbrecher war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen.
66-Jähriger konnte Gericht als freier Mann verlassen
Seit Mitte Oktober 2025 war der 66-jährige Salzburger in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch konnte er das Gericht als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft gab am Montag keine Erklärung ab, daher ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.
Angeklagter griff selbst zur Waffe
Das Einbrecher-Paar wurde vom heimkommenden Hausbewohner überrascht. Statt die Polizei zu rufen, entsperrter der 66-Jährige aber die Waffenkassette, holte eine bereits geladene Waffe heraus, repetierte diese und gab zwei Warnschüsse ab. Die Einbrecher ließen alles fallen und seien über den Wintergarten und die Terrasse aus dem Haus gelaufen, so die Aussagen bei dem Prozess.
Daraufhin sei der Angeklagte den beiden nachgelaufen. Er habe sich auf der Terrasse nach den Warnschüssen, als die Flüchtenden schon im Garten waren, dann niedergekniet, um besser zielen zu können, und einen Schuss auf den Körper des Ungarn abgefeuert, schilderte die Staatsanwältin. Das Projektil durchdrang den Hinterkopf des Mannes. Die Komplizin habe noch versucht, die Blutung zu stillen, und um Hilfe geschrien. Eine Nachbarin habe dann die Polizei verständigt.
Komplizin im Dezember verurteilt
Die am Tatort gefasste Komplizin (30) des Einbrechers wurde im Dezember am Landesgericht Salzburg zu einer Strafe von 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt, verurteilt. Sie dürfte im Sommer 2025 ihrem neuen Partner nach Salzburg gefolgt sein und gemeinsam mit ihm zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.