Kürzere Haftstrafe für jungen Raser

 

 

Ursprünglich ist der Teenager zu einem Jahr Haft verurteilt worden – davon drei Monate tatsächlich hinter Gittern. Nach dem Einspruch seines Verteidigers Kurt Jelinek wurde die Strafe auf zehn Monate Haft gesenkt – davon zwei Monate unbedingt. Damit zeige man den vielen jungen Leuten, die stark motorisierte Autos fahren, noch immer, dass Rasen schwere Konsequenzen habe, so die Begründung der Justiz.

 

Der Raser war damals im Stadtgebiet mit knapp 130 km/h unterwegs, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

 

 

Tödlicher Raserunfall: Lenker muss ins Gefängnis

Der Raser war damals im Stadtgebiet mit knapp 130 km/h unterwegs, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor.

Nach dem tödlichen Raserunfall im Februar in Salzburg-Schalmoos muss der 18-jährige Lenker ins Gefängnis. Laut Anklage prallte er mit drei Mitfahrern und viel zu schnell gegen den Pfeiler einer Eisenbahnbrücke. Auf dem Rücksitz starb ein 17-Jähriger.

Der 18-jährige Angeklagte zeigte sich am Freitag vor Gericht geständig, aber wortkarg. Mit 120 bis knapp 130 km/h – so hat der gerichtlich beeidete Sachverständige errechnet, kam der Wagen des Angeklagten in einer Kurve ins Schleudern und prallte gegen einen Brückenpfeiler aus Beton. Ein auf der Rückbank sitzender Freund wurde dabei getötet. Ich bin schuldig, es tut mir unendlich leid, ich möchte mich entschuldigen, sagte der junge Österreicher vor Gericht am Freitag. Dann schwieg er auf Anraten seines Verteidigers.

 

Harter Aufprall an Betonpfeiler

Der 18-Jährige war laut Anklage mit 70 bis 80 Stundenkilometer zu schnell unterwegs. Das Auto drehte sich und rammte mit der Seite den Betonpfeiler der Eisenbahnbrücke. Der 17-jährige auf der Rückbank sitzende Freund wurde getötet, der Lenker und eine Beifahrerin schwer verletzt. Ein weiterer Mitfahrer flüchtete und schleppte sich erst später ins Krankenhaus.

Urteil: Ein Jahr Haft – drei Monate davon hinter Gitter

Die Anwälte der zwei schwerverletzten Mitfahrer und der Familie des Getöteten sehen die Worte des angeklagten Lehrlings als hohles Geständnis. Der zuständige Richter bezeichnete es aber, trotz seiner Kürze, als reumütiges Geständnis, das glaubwürdig sei und zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Das Urteil am Freitag lautete ein Jahr Haft, davon drei Monate tatsächlich hinter Gittern wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Es solle abschreckend auf Raser wirken, sagte der Richter.

Die drei Monate könnte der Bursche mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause absitzen. Noch aber wollen Anklage wie Verteidung überlegen, ob sie für ein milderes beziehungsweise strengeres Urteil in Berufung gehen.

Nationalrat reagierte: Gesetze verschärft

Der nun verhandelte Unfall hat auch dazu beigetragen, dass der Nationalrat die Strafen für Raser bundesweit verschärft hat – unter anderem mit maximal 5.000 Euro Geldstrafe und verlängertem Führerscheinentzug. Auch die behördliche Beschlagnahme von Autos, die Rasern gehören, wird ab Jahreswechsel gesetzlich möglich sein.

 

red, salzburg.ORF.at

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