Kein neuer Prozess gegen Drogenkurier

Ein sehr dubioses, womöglich illegales Agieren der Polizei bei einem Drogenscheingeschäft führte letztlich dazu, dass das Verfahren gegen den 44-jährigen Albaner Eduard P. nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Und das, obwohl der 44-jährige im Jänner 2016 in Grödig bei einem über zwei Vertrauenspersonen (V-Männer) der Polizei eingefädelten Drogenscheinankauf einem verdeckten Ermittler des Innenministeriums gut ein Kilo Heroin übergeben hatte. Eduard P. war zwar ursprünglich im Juni 2016 in einem Prozess am Landesgericht zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden; weil er laut seinem Verteidiger Kur Jelinek aber möglicherweise unzulässig zur Tat, also zum Besorgen des Suchtgifts, provoziert wurde, hatte er mit Erfolg eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Begründung des Richtersenats, der die Wiederaufnahme bewilligte: Der Führungspolizist der in Grödig eingesetzten V-Männer – ein Salzburger Drogenermittler – hatte falsche Berichte zum Ablauf des Scheindeals abgeliefert: Er verschwieg im Akt den Einsatz eines der V-Männer – konkret eines 47-jährigen, schwer vorbestraften und nun selbst wegen Drogenhandels in Haft sitzenden anderen Albaners. Ebendieser V-Mann soll Eduard P. nach dessen Angaben damals zu der Beschaffung des Suchtgifts provoziert haben.

Wie SN-Recherchen ergaben, ist das Verfahren nun vom Tisch.

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Eduard P. keine neuerliche Anklage, sondern stellte das Strafverfahren ein. Begründung: Die Behauptungen des Eduard P. seien „unwiderlegbar“ – es sei von einer „unzulässigen Tatprovokation“ durch den 47-jährigen V-Mann auszugehen.

Ebenfalls unrühmlich für die Polizei: In weiteren Drogenverfahren in Wels und Salzburg wurden mehrere Angeklagte rechtskräftig freigesprochen: Auch bezüglich der dort gegenständlichen Suchtgiftscheinkäufe (Kokain bzw. Heroin) soll derselbe Führungspolizist falsche Berichte erstellt und als Zeuge (zuerst) unrichtig ausgesagt haben.

Bild: freepik.com

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