Mutter attackiert und verletzt: Neues Urteil erspart dem Sohn das Gefängnis

Im zweiten Rechtsgang wurde 28-jährige Salzburger "nur" wegen schwerer Körperverletzung gemäß Paragraf 84 Strafgesetzbuch schuldig erkannt. Im ersten Prozess war er noch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung gemäß Paragraf 87 StGB schuldig erkannt worden - dieses Urteil hatte der OGH jedoch gekippt.

Im Juli 2020 erhielt ein 28-jähriger Salzburger, der seiner eigenen Mutter ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen hatte, wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung (Paragraf 87 StGB) zwei Jahre teilbedingte Haft, davon drei Monate unbedingt. Die Mutter erlitt bei der Tat im März 2020 einen Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung.

Der Angeklagte (Verteidiger: RA Christoph Mandl/RA Kurt Jelinek) erhob gegen die Verurteilung wegen § 87 Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) - mit Erfolg. Im neuen Prozess bzw. zweiten Rechtsgang am Montag bekam er nun 18 Monate bedingte Haft und 420 Euro Geldstrafe - die drei Monate Gefängnis bleiben ihm demnach erspart. Das neue Urteil, demzufolge er "nur" eine schwere Körperverletzung gemäß § 84 beging, ist noch nicht rechtskräftig.

Der OGH hatte das Ersturteil wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung übrigens gekippt, weil das damals zuständige Gericht "die Feststellungen zur subjektiven Tatseite unzureichend begründet" habe ; Konkret seien "die näheren Tatumstände, insbesondere die Anzahl, Intensität und Art der Schläge" im ersten Prozess vom Gericht nicht konkretisiert worden, so der OGH in seiner Begründung. Der gezogene Schluss im ersten Urteil, wonach es dem Angeklagten "gerade darauf angekommen" sei, die Frau schwer zu verletzen, hätte daher nicht "zwanglos" abgeleitet werden dürfen.

Salzburger Nachrichten
Bild: unsplash.com

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