Nach tödlichem Unfall: Milderes Urteil

 

 

Ein 57-jähriger Tiroler, der wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Juni 2017 in Piesendorf (Pinzgau) in Salzburg zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt wurde, hat Montag beim Oberlandesgericht Linz ein milderes Urteil erhalten.

 

Der Berufungssenat in Linz verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro. Der Beschuldigte war auf der Mittersiller Bundesstraße mit seinem Wagen völlig reaktionslos auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Auto eines Deutschen geprallt.

Der 42-jährige Lenker starb noch im Wrack, seine 65-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt. Der Tiroler aus dem Bezirk Landeck konnte sich nicht erklären, wieso es zu dem Unfall gekommen war. Er sei weder müde noch durch irgendetwas abgelenkt worden, schilderte er.

 

 

Gutachter untersuchten genau

Die Rekonstruktion durch den Unfallsachverständigen ergab, dass der Angeklagte zumindest dreieinhalb Sekunden völlig reaktionslos am Steuer seines Wagens gesessen sein musste. Für eineinhalb bis zwei Sekunden habe sich das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn befunden. Sekundenschlaf hielt ein Gutachter für unwahrscheinlich, und eine Neuropsychiaterin konnte keinerlei Hinweis auf eine neurologische oder psychiatrische Ursache finden.

 

Beim erstinstanzlichen Prozess am 13. August 2018 ging die Richterin von einem Aufmerksamkeitsfehler aus, was einen erheblichen Sorgfaltsverstoß bedeute. Der Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt.

Linzer Berufungssenat sieht Sache anders

Zu einer anderen Ansicht als das Erstgericht kam am Montag der Berufungssenat. Der Autofahrer aus Tirol habe sich zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verhalten. Deshalb wurde das Urteil „korrigiert“: Der 57-Jährige erhielt einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Er fasste zur Gänze eine Geldstrafe aus. Von den 9.600 Euro wurden 6.000 Euro unbedingt ausgesprochen und 3.600 Euro bedingt unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Bild: freepik.com

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