Polizeiauto überrollt 15-Jährigen: Verfahren eingestellt

 

 

Nach tödlichem Unfall mit Polizeibus im Lungau: Verfahren gegen Lenker eingestellt

 

Ein 15-jähriger Mopedlenker starb Mitte November, als ihn eine Polizeistreife auf einem Feldweg verfolgte und nach einem Sturz überrollte. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten, der am Steuer saß, nun eingestellt. Die Mutter des getöteten Burschen zeigt sich darüber schockiert und enttäuscht.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung gegen den Lenker des Polizeibusses eingestellt.

Drei Monate nach dem Unfalldrama im Lungau, bei dem ein 15-jähriger Mopedlenker getötet wurde, ist der Fall abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den 44-jährigen Lenker des Polizeibusses eingestellt. Das Ermittlungsverfahren habe keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung oder sonst den Regeln des Straßenverkehrs widersprechendes Verhalten und somit (grob) fahrlässiges Handeln ergeben. Es habe kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestanden, daher sei die Einstellung erfolgt.

Rechtsanwalt Kurt Jelinek, Verteidiger des Polizisten, sagt auf Anfrage: "Es tut meinem Mandanten wirklich aufrichtig leid. Er bedauert, wie es gekommen ist. Es war ein tragischer Unglücksfall. Strafrechtlich ist das Verfahren zu Recht eingestellt worden, denn er hat keinen Sorgfaltsverstoß zu verantworten. Man kann ihm keinen Vorwurf machen.".

 

Mutter des 15-jährigen ist enttäuscht über Entscheidung

Opferanwalt Stefan Rieder, der die Familie vertritt, war für die SN bislang nicht erreichbar. Er hat nun die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag bei Gericht einzubringen. Katharina Gerhardter-Kinner, die Mutter des getöteten 15-Jährigen, zeigte sich im SN-Gespräch geschockt über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Es ist gefühlt jetzt das zweite Mal, dass man zum Opfer geworden ist. Erst der Andreas, und jetzt ich von der Justiz. Ich bin wirklich enttäuscht und auch überrascht. Ich hätte mir das nicht unbedingt erwartet. Ich fühle mich gerade mitüberfahren", sagt die Mutter. Man werde sehen, ob es noch rechtliche Mittel gebe, die man ausschöpfen könne.

Keine Konsequenzen für den Lungauer Polizisten

Paukenschlag! Die Salzburger Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen jenen Polizisten ein, der Mitte November den 15-jährigen Andreas G. im Zuge einer Verfolgungsjagd tödlich überrollt hat. Das bedeutet: Es wird voraussichtlich keinen Prozess gegen den betroffenen Beamten und keine strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Tod des Jugendlichen geben.

Auf höchst tragische Art und Weise starb Andreas im Zuge einer Verfolgungsjagd. Strafrechtlich sei aber dem Polizisten, der an jenem 18. November den Polizeibus lenkte und auf einem Feldweg den Jugendlichen überrollte, nichts anzulasten, entschied nun die Salzburger Staatsanwaltschaft und stellt das Strafverfahren ein. Mit der Begründung, dass das Ermittlungsverfahren „keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung widersprechendes Verhalten und daher kein fahrlässiges Handeln“ ergab.

Das bedeutet: Der Polizist habe bei der tödlichen Verfolgungsjagd laut Ansicht der Anklagebehörde die Regeln der Polizeiarbeit und des Straßenverkehrs eingehalten. Es bestehe daher gemäß Paragraf 190 StPO „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten“. Heißt auch: Es wird voraussichtlich keinen Strafprozess geben.

Verteidiger begrüßt Entscheidung, Opfer-Anwalt kündigt Antrag an
Verteidiger Kurt Jelinek begrüßt die Entscheidung: „Meinem Mandanten tut es aufrichtig leid. Strafrechtlich wurde aber zu Recht eingestellt, da er keinen Sorgfaltsverstoß zu verantworten hat.“ Opfer-Anwalt Stefan Rieder kündigte in einer ersten Stellungnahme einen Antrag auf Fortführung der Ermittlungen an.

Polizeiauto überrollt 15-jährigen: Verfahren eingestellt

Gegen den Lenker eines Polizeiautos ist das Ermittungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Im Lungau hatte der Wagen der Exekutive am 18. November 2021 bei einer Verfolgungsjagd einen 15-jährigen Mopedfahrer überrollt, der zuvor gestürzt war. Der Jugendliche kam ums Leben.

Online seit heute, 10.40 Uhr

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Die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren nun eingestellt, teilte der Anwalt des beschuldigten Polizisten, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der APA am Donnerstag mit.

Das Ermittlungsverfahren habe keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung oder sonst den Regeln des Straßenverkehrs widersprechendes Verhalten und somit (grob) fahrlässiges Handeln des Genannten ergeben, hieß es in der Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Salzburg an den Verteidiger. Die Einstellung sei gemäß Paragraf 190 Z 2 StPO erfolgt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe. „Es tut ihm der Vorfall sehr leid. Aus strafrechtlicher Sicht wurde das Verfahren gegen meinen Mandanten aber zurecht eingestellt, weil kein Sorgfaltsverstoß vorliegt“, sagt Jelinek.

Gutachter: „Moped kam sehr abrupt zum Stillstand“

Anfang Februar ist das Gutachten des Verkehrsunfallsachverständigen eingelangt. Gutachter Gerhard Kronreif Kronreif kam in seiner Expertise zu folgendem Ergebnis: Das Moped hatte am Ende einer Linkskurve auf der erdigen, teils grasbewachsenen, belaubten und unebenen Fahrbahn wenig Grip. Der Lenker kam infolge zu hoher Geschwindigkeit – rund 30 bis 35 km/h – zu Sturz.

Der Abstand zwischen Moped und dem Polizeibus soll sieben bis elf Meter oder 0,85 bis 1,1 Sekunden betragen haben. Da sich der linksseitige Fußraster des Mopeds im Boden verhakt habe, hätte es eine deutlich „höhere Rutschverzögerung“ gegeben. Daraus ergebe sich, dass das Zweirad durch diese Verhakung im Erdreich sehr abrupt zum Stillstand kam.

Laut Kronreif handelte es sich um einen „seltenen Umstand“. Denn selbst bei einer Vollbremsung des Mopedlenkers hätte der Abstand vom nachfolgenden Polizeiauto ausgereicht, um ohne Kollision anzuhalten. Nur wenn der Polizist den Sturz und die Verhakung miteinkalkuliert und einen größeren Abstand gehalten hätte, wäre ein Unfallgeschehen zu vermeiden gewesen. Ein Ausweichmanöver sei nicht möglich gewesen, weil der zwei bis zweieinhalb Meter breite Feldweg zu schmal gewesen sei.

Kritik von Mutter und Opferanwalt: „Jagdinstinkt“

Die Mutter des Verstorbenen sagte zur „Kronenzeitung“, dass die Beamten anders reagieren hätten können. Weil ihnen der Name des Lenkers bekannt war, hätte man die Verfolgung abbrechen können: „Er hätte seine Strafe bekommen, das Mofa wär abgenommen worden und die Sache wäre erledigt gewesen.“

Und Opfer-Anwalt Stefan Rieder sagt dazu: „Hätte die Polizei nicht derart verfolgt, wäre der Bursch nicht so schnell gefahren und auch nicht gestürzt.“ Rieder ortet Sorgfaltsverstöße bei der Polizeiarbeit und sogar einen gewissen „Jagdinstinkt“ bei den Beamten: „Der Bursch wurde zu Tode gejagt.“

Was bisher geschah

Der 15-jährige Lungauer soll sich damals eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben. Einer Streifenbesatzung war bei der Fahrt in Tamsweg ein unbeleuchtetes Moped mit nicht ablesbarem Kennzeichen aufgefallen, das nach Angaben der Polizei viel zu schnell unterwegs war. „In der Folge versuchten die Polizisten, den Lenker durch den Einsatz von Blaulicht und Folgetonhorn anzuhalten“, steht im Polizeibericht. Trotzdem habe er versucht, sich der Anhaltung durch Flucht zu entziehen.

Der Bursch fuhr zunächst in Richtung Lessach und dann im Gemeindegebiet von Göriach auf einem Feldweg weiter. Dort kam er zu Sturz. Der Lenker des Streifenwagens, es handelte sich um einen VW-Bus, in dem noch zwei weitere Beamten saßen, konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten. Trotz Vollbremsung und eines Ausweichmanövers habe er die Kollision mit dem Moped und seinem Lenker nicht verhindern können, hieß es seitens der Polizei. Das Fahrzeug kollidierte mit dem Moped und dem Teenager. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Der Verteidiger des Polizisten sagt, es sei eine „schicksalhafte Verkettung unglücklicher Umstände“ gewesen. Laut Gutachten habe der Abstand des Polizei-Busses ausgereicht, um „bei unverzüglicher Reaktion“ hinter dem Mopedfahrer „kollisionsfrei anhalten“ zu können.

 

Bild: unsplash.com

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