Salzburger versetzte Halbbruder einen Messerstich in den Bauch - Geschworene verneinten Mordversuch

 

 

"Ich habe meinen Bruder extrem verletzt. Ich weiß, ich habe ein Problem mit meiner Aggressivität. Aber jetzt bin ich von den Drogen weg und nicht mehr so dumm. Ich will etwas aus meinem Leben machen." - Zerknirscht gab sich Mittwoch vor einem Geschworenengericht (Vorsitz: Christina Bayrhammer) ein inzwischen 19-jähriger Stadt-Salzburger, der im Mai 2022 auf seinen nun 27-jährigen Halbbruder mit einem Messer eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt hatte. Das Opfer erlitt einen tiefen Leberstich und musste operiert werden.

Staatsanwalt Tomas Schützenhofer lastete dem 19-Jährigen (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) versuchten Mord an. Der Angeklagte räumte "nur" schwere Körperverletzung ein und betonte: "Wir haben damals gestritten. Mein Halbbruder hat mich provoziert. Ich fühlte mich ins Eck gedrängt. Dann hab ich dummerweise das Messer genommen und ein Mal hingestochen. Aber ich hätte ihn nie töten wollen. Ich wollte nur, dass die Situation aufhört." Der Staatsanwalt sprach von einem erheblichen Konfliktpotenzial zwischen dem Angeklagten und dem älteren Halbbruder, das sich damals, am 11. Mai, in der Wohnung, in der die beiden mit ihrer Mutter zusammenlebten, entladen habe: Erst habe man wegen der Nutzung einer Playstation gestritten; dann habe es gegenseitige Beleidigungen und Beschimpfungen gegeben. Der 27-jährige Halbbruder habe dem zwei Mal vorbestraften Angeklagten auch vorgehalten, er sei genauso wie dessen offenbar gewalttätiger Vater, den der 19-Jährige nie kennengelernt hatte. "Da hat der Angeklagte dann ein Messer aus seiner Bauchtasche genommen und es dem auf der Couch sitzenden Halbbruder in den Bauch gerammt", so der Staatsanwalt.

Das Opfer sagte im Zeugenstand, dass er den Stich "zuerst gar nicht realisiert" habe: "Es ging alles so schnell. Zuvor hat er mit dem Messer noch vor mir herumgefuchtelt." Opfer und Angeklagter hatten seit der Tat keinen Kontakt mehr zueinander. Im Gerichtssaal nahm der 27-Jährige dann aber nach einigem Zögern die Entschuldigung des Angeklagten an - beide umarmten sich.

 

Der 19-Jährige war zur Tatzeit zurechnungsfähig. Laut der neuropsychiatrischen Gutachterin Gabriele Wörgötter leidet er aber an einer erheblichen dissozialen Persönlichkeitsstörung "und braucht dringend psychotherapeutische Behandlung". Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig höhergradig abnorme Rechtsbrecher seien jedoch nicht gegeben.

Am Mittwochnachmittag verneinten die Geschworenen einstimmig das Vorliegen eines Mordversuchs und befanden den 19-Jährigen mit 5:3 Stimmen der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig. Das bereits rechtskräftige Urteil: Drei Jahre teilbedingte Haft, ein Jahr davon unbedingt; zudem erfolgte der Widerruf von weiteren sechs Monaten bedingter Haft aus einer früheren Verurteilung.

 

Bild: freepik.com

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