Straftäter beraten: Bedingte Haft für Polizisten

In Salzburg ist Donnerstag ein Polizist zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe und 960 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Zielfahnder hat im März 2020 einem vielfach vorbestraften Bosnier (33) verraten, dass gegen diesen eine gerichtlicher Haftbefehl vorliege.

Zudem hat der Polizist laut Gericht dem Gesuchten geraten haben, lieber im Ausland zu bleiben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der amtsbekannte und im Tennengau lebende Bosnier – sein Strafregisterauszug weist 16 Eintragungen auf – hielt sich damals in Slowenien auf. Er wurde gerade wegen einer Reihe von Delikten gesucht und kontaktierte den Polizisten in Salzburg. „Ist schon Haftbefehl? Hilf mir bitte!“, schrieb er dem Polizisten über einen Messenger-Dienst. Der Fahnder bestätigte das.

„Dann bleib lieber in Slowenien“

„Kann man was machen?“, tippte der Bosnier. „Das muss ich mir im Detail anschauen“, antwortete der Beamte. Er sei in Slowenien und werde sich nicht stellen, schrieb der 33-Jährige noch. Er sei unschuldig. „Dann bleib lieber in Slowenien“, meinte der Angeklagte.

Als der Bosnier noch fragte, ob es sich um einen europäischen Haftbefehl handle, soll der Polizist in die Fahndungsinformation geschaut haben und dem 33-Jährigen mitgeteilt haben, dass es sich um eine österreichische Festnahmeanordnung handelt. „Ich lehne mich weit aus dem Fenster, wenn ich dir solche Informationen gebe“, schrieb der Beamte. Der Bosnier reiste wenige Tage später dennoch nach Österreich. Er wurde festgenommen und im Herbst 2020 vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt.

Verdächtiger wolle Informant werden

Die beiden Männer kannten einander offenbar nur flüchtig. Erstmals in Kontakt kamen sie, als der Bosnier einmal nicht von einem Haftausgang zurückkam und vom angeklagten Beamten festgenommen wurde. Später kam es zu zufälligen Treffen, bei denen sich der 33-Jährige irgendwann einmal als Informant für bevorstehende Suchtgiftgeschäfte ins Spiel brachte und damit das Interesse der Polizei weckte.

Anklagebehörde mit harten Vorwürfen

Die Verurteilung des derzeit suspendierten Beamten erfolgte Donnerstag im Sinn der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung vorgeworfen. „Ihm hätte klar sein müssen, dass die Informationsweitergabe die Festnahme hätte vereiteln können“, sagte die Staatsanwältin. Der Polizist habe gewusst, dass der Angeklagte mit einer Verurteilung und einer langen Haftstrafe zu rechnen habe.

Polizist verwies auf Wurzeln des Bosniers

„Ich weiß, warum ich hier sitze“, sage der derzeit suspendierte Beamte zur Richterin Madeleine Vilsecker und sprach von einer „Dummheit“. Er zeigte sich zum Amtsmissbrauch, nicht aber zum Vorwurf der Begünstigung geständig: „Es gab kein Naheverhältnis. Ich wüsste nicht, warum ich ihn der Strafverfolgung hätte entziehen sollen“. Er habe als Fahnder aber immer ein gewisses Vertrauensverhältnis zu seiner Kundschaft gepflegt – „weil es so stressfreier abläuft.“

Ihm sei auch klar gewesen, dass der Bosnier nach Österreich zurückkommen werde: „Er hat ein Kind hier, und er wurde hier sozialisiert.“

Polizist verliert seinen Job nicht

Weil die verhängte Strafe ein Jahr nicht übersteigt, und auch der unbedingte Teil nicht länger als sechs Monate ausfiel, ist mit ihr auch kein Amtsverlust verbunden, erklärt Verteidiger Kurt Jelinek. Vor Gericht verantworten musste sich übrigens auch der Bosnier – und zwar wegen Bestimmung des Beamten zum Amtsmissbrauch. Da er zugleich aber wegen weiterer Delikte angeklagt war, fällt sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt.

Bild: red, salzburg.ORF.at

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