Verkehrssünder bot zwei Polizisten Geld, damit sie Anzeige fallen lassen: Prozess in Salzburg

"Wissts was - ich geb' euch jeweils einen Hunderter, ihr vergesst die ganze Gschicht und machts euch einen schönen Tag." - Mit diesem "Angebot", so die Staatsanwaltschaft, konfrontierte ein 25-jähriger Flachgauer im April dieses Jahres zwei Polizisten, die ihn beim Telefonieren bzw. Hantieren mit dem Handy während der Autofahrt ertappt hatten. Im Gegenzug sollten die beiden Exekutivbeamten dafür die Anzeige gegen ihn wegen seiner Verwaltungsübertretung hinter dem Steuer fallen lassen.

Die beiden Polizisten ließen sich selbstredend nicht auf die Aufforderung des Autolenkers ein; sie erstatteten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den 25-Jährigen wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch - am Dienstag musste der Flachgauer deshalb vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg auf der Anklagebank Platz nehmen.

Zugetragen hatte sich der gegenständliche Vorfall am frühen Abend des 28. April in Elsbethen. Die beiden Polizisten, damals als Zivilmotorradstreife im Dienst, hatten den Angeklagten dabei beobachtet, wie er während der Fahrt mit einem Klein-Lkw bei einem Überholmanöver an seinem Mobiltelefon herumtippte. Bei seiner Anhaltung sei der 25-Jährige "sichtlich gereizt aufgetreten", so Staatsanwältin Katharina Dirisamer nun am Dienstag im Prozess: "Er forderte die Beamten schließlich auf, gegen ein Handgeld von je 100 Euro von einer Strafe beziehungsweise Anzeige Abstand zu nehmen."

Der reumütig geständige Angeklagte kam schließlich mit sechs Monaten bedingter Haft davon - das ist die Mindeststrafe für den Verbrechenstatbestand des (versuchten) Amtsmissbrauchs bzw. der Bestimmung dazu. Er nahm das Urteil an, weil auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, ist es bereits rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für das in Paragraf 302 Strafgesetzbuch geregelte Delikt beträgt im konkreten Fall übrigens fünf Jahre Haft.

Bild: unsplash.com

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