Schadensersatz

Wer Schadensersatz für materielle oder immaterielle Schäden zu verlangen will, muss einen Schadensersatzanspruch stellen und durchsetzen. Das erledigen wir für Sie.

Schadensersatz für materielle Schäden:

Ein materieller Schaden lässt sich konkret beziffern: Haus, Auto, Forderung, Gesellschaftsanteile, Patent- oder Urheberrecht, entgangener Gewinn oder entgangener Verdienst. Abschleppkosten, Kosten für Sachverständige oder Ersatzbeschaffung, Wertminderung durch Unfallschaden, Behandlungskosten, Verdienst-, Einkommens-, Erwerbsausfall, Rechtsanwaltskosten.

Schadensersatz für immaterielle Schäden:

Immaterielle Schäden hingegen sind schwer zu bewerten. Sie betreffen Gesundheit, Ehre oder Urlaubsfreude. Zu erzielen sind Entschädigung bei Diskriminierung, Bedürfnisse wie Pflegekosten, Umbauten, künstliche Gelenke, Unterhaltsschaden Unterhaltsberechtigter, Umschulungskosten, Beerdigungskosten oder Schmerzensgeld.

Wir sind Ihr loyaler und zielstrebiger Rechtsbeistand beim Geltendmachen Ihres Anspruchs.