Verwaltungsrecht

  • Hochschul- und Prüfungsrecht
  • Baurecht
  • Umwelt- und Energierecht
  • Denkmalschutz

– wir beraten und vertreten Sie zum gesamten Themenbereich des Verwaltungsrechts. Als Privatperson können Sie auf unsere Kompetenz ebenso bauen wie als Vertreter einer Gemeinde oder eines Unternehmens.

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern und wir beraten und begleiten Sie bei Projektplanungen, Baugenehmigungen, Bauland und straßenrechtlichen Fragen, bei Sanierung oder zu Abfall- und Wasserrecht, Naturschutzrecht, Erschließungen, Enteignung oder auch bei Rechtsfällen in Bezug auf Hochschul-Prüfungen.